- 9. August 2024
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Aktuelle Rechtslage Stand 2024
Die Rechtslage bezüglich Kratom in Deutschland ist zurzeit etwas ungewiss. In diesem Artikel haben wir alle verfügbaren Informationen von offiziellen Stellen zusammengetragen, um dir eine klare Übersicht über die aktuelle Rechtslage in Bezug auf Kratom in Deutschland zu geben. Dank unserer Mitgliedschaft in Organisationen wie dem Europäischen Kratom Händlerbund, der American Kratom Association und unserer Teilhabe an führenden Foren wie Kratom.ink haben wir einen umfassenden Einblick in die Branche. Wir werden diese Erfahrungen nutzen, um in unserem Fazit unsere Prognose für die zukünftige Entwicklung der Rechtslage in Deutschland zu geben. Wir möchten Ihnen damit eine Hilfe sein, sich in dieser unsicheren Lage zurechtzufinden.
Bundesinstitut für Arzneimittel: Untersuchungen zu Kratom
Lange Zeit stand Kratom nicht im Fokus des deutschen Staates, da es durch seine geringe Bekanntheit und dem als „gering“ eingeschätzten Schadenspotenzial schlichtweg als nicht relevant genug eingestuft wurde. Dies änderte sich erstmals im Jahr 2010 in Bezug auf Kratom. Im Zuge der steigenden Popularität stand Kratom erstmals auf der Tagesordnung der 35. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Betäubungsmittel des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Dieser Ausschuss sollte sich über die Unterstellung der Pflanze „Mitragyna Speciosa“ und ihrer Leitalkaloide in die Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes beraten.[1]
Danach wurde sich zunächst nicht weiter mit dem Thema Kratom auseinandergesetzt. Erst im Dezember 2013 stand Kratom erneut auf der Tagesordnung der 41. Sitzung desselben Sachverständigenausschusses. Dieses Mal wurde aber nur unter dem Punkt „Erfahrungsaustausch zu weiteren Stoffen“ über eine Neueinstufung gesprochen. Jedoch gab es nach wie vor keine Erkenntnisse, die dem Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte vorlagen, die dazu Anlass gäben, Kratom und dessen Wirkstoffe in die Anlagen des BtMG aufzunehmen.[2][3]
Zuletzt wurde über den aktuellen Sachstand zur Wirkung und Verbreitung von Kratom bei der 51. Sitzung des oben bereits mehrfach erwähnten Sachverständigenausschusses unter Tagesordnungspunkt 7 am 06.05.2019 beraten. [4] Allerdings ist hier wiederum mangels Informationen auf der Seite des BfArM erneut von keiner Beschlussfassung auszugehen. (es ist fraglich, ob es überhaupt zu einer Beratung kam, da es in der Zusammenfassung der Sitzung nicht erwähnt wird)[5]
Das Resümee nach drei Sitzungen: Bisher keine Einstufung als Arzneimittel oder Betäubungsmittel.
Wie handeln die Gerichte in Bezug auf Kratom?
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 11.09.2015, dass sich mit einer vorangegangenen Verurteilung eines Kratom-Shop Betreibers auseinandersetzte, wurde gesprochen, dass die Shop-Betreiber weder wegen einer Auslegung des Arzneimittelgesetzes (AMG) noch wegen einer Strafbarkeit nach dem Lebens- und Futtermittelgesetz (LFGB) zu verurteilen sind.
Begründet hat das OLG Köln dies mit einem „Mangel an belastbare wissenschaftlicher Erkenntnisse über die gesundheitsfördernde Wirkung“, wodurch Kratom nach § 2 Abs.1 AMG derzeit nicht als Arzneimittel klassifiziert wird. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass Kratom in Ländern mit unterentwickelter medizinischer Versorgung gegen bestimmte Erkrankungen tatsächlich eingesetzt wird.
Auch die Auslegung von Kratom als Lebensmittel wurde als abwegig erklärt, wodurch keine Strafbarkeit durch das LFGB in Betracht kommt.
Eine Strafbarkeit wegen des in Verkehr Bringens gesundheitsschädlicher kosmetischer Stoffe scheidet nach dem OLG Köln aus, da Kratom bei Verwendung als bspw. Badezusatz keine gesundheitsschädigende Wirkung entfaltet, detaillierter können sie die Ausführungen dieses Absatzes im unten verlinkten Urteil nachlesen.
[6]
Critical Review 2021 – World Health Organisation
Ende 2021 kam es zu einer, von der amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) erbotenen Anhörung, über die mögliche Neueinstufung und Gefahrenbeurteilung der WHO in Bezug auf Kratom (bzw. Mitragynin, 7-Hydroxymitragynin).
In Zuge dessen wurde durch das unabhängige Expertenkomitee, welches aus Wissenschaftlern themenrelevanter Bereichen besteht, geprüft, ob die aktuelle Studienlage und statistischen Erhebungen Anlass für ein sogenanntes „Critical Review“ oder sogar direkte Empfehlung des Verbotes an die Mitgliedstaaten sinnhaft scheint.
Zudem war es 14 Vertretern erlaubt, im Rahmen einer öffentlichen Anhörung ihren Standpunkt dem Komitee zu präsentieren. Unter diesen Vertretern war unter anderem der Vorstand der American Kratom Association (AKA), welcher wohl der wichtigste Gegenspieler im Kampf gegen die „Kriminalisierungspropaganda“ der FDA dar. Die AKA lieferten Hunderttausende von Erfahrungsberichten und Unterschriften von Menschen, deren Leben sich durch Kratom verbessert hatte.
Auch der deutsche Toxikologe Dr. Fabian Steinmetz, welcher für das NGO ENCOD (European Coalition for Effective Drug Policies) sprach, positionierte sich klar gegen die Neueinstufung (Link zum Video: hier).
Die WHO schrieb in ihrem veröffentlichen „Preview Report“, dass die stark verbreitete vorherrschende Meinung in der wissenschaftlichen „Community“ von einem, Verbot abrät! Den ganzen Bericht findet ihr hier: WHO Kratom Preview.
Fazit
Insgesamt lässt sich sagen, dass die bisherigen Äußerungen seitens der unterschiedlichen Stellen des Staates darauf schließen lassen, dass Kratom derzeit legal ist und weder unter das BtMG fällt noch über eine Auslegung des Arzneimittelbegriffes unter das AMG.
Wie lautet unsere Prognose?
Die Kratom-Community hat die Entscheidung der WHO im vergangenen Jahr durchweg positiv bewertet! Wäre das Komitee zu einem andern Schluss gekommen, hätte dies zu einer direkten Handlungsempfehlung gegen Kratom an die Mitgliedsstaaten geführt. Nun scheint zumindest deutlich zu sein, dass aus wissenschaftlicher und Experten-Sicht kein Handlungsbedarf besteht. Dies wird wahrscheinlich einige Staaten nicht davon abhalten, weiterhin ihre konservative und irrationale Substanzpolitik zu betreiben und Kratom zu verbieten. Jedoch gibt diese Entscheidung Zeit, um weitere Daten und Erkenntnisse zu sammeln, die bezeugen können, was Kratom für eine wunderbare Pflanze ist.
Ein weiterer wichtiger Faktor, der Auswirkungen auf die Rechtslage von Kratom in Deutschland und Europa haben kann, ist der weitere Verlauf des Interessenkonflikts zwischen der amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) und der American Kratom Association (AKA). Die FDA hat in der Vergangenheit versucht, Kratom auf die Liste der verbotenen Substanzen zu setzen und damit den Handel und Gebrauch von Kratom in den USA zu unterbinden. Die AKA hat jedoch erfolgreich dagegen angekämpft und ein nationales Verbot abgewendet. Derzeit befinden sich die FDA und die AKA in einem Wettstreit um die Unterstützung der einzelnen Kongresse in vielen US-Bundesstaaten. Der Ausgang dieses Konflikts kann Auswirkungen auf die Rechtslage von Kratom in Deutschland und Europa haben. Wenn Sie die Arbeit der American Kratom Association unterstützen möchten, die sich nicht nur auf die USA beschränkt, können Sie dies hier tun: Donate.
Unter Berücksichtigung dieser Faktoren wagen wir die Prognose, dass ein Verbot in Deutschland in naher Zukunft als eher unwahrscheinlich einzustufen ist.
Abschließend können wir nur sagen, dass wir gespannt bleiben, wie sich die Rechtslage in Deutschland in den kommenden Jahren entwickeln wird und halten euch in unserem Kratom Blog auf dem Laufenden.
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FAQ: Rechtliche Hinweise und Übersicht in Europa
Bitte beachte, die folgenden Informationen beruhen auf Informationen der European Kratom Association und stellen keine rechtsverbindliche Beratung darstellt. Genauere Informationen findest du hier https://eka.eu/de/ueber-kratom/kratom-legalitaet/
Rechtliche Lage in Europa
Die Gesetzgebung zu Kratom variiert stark innerhalb Europas. In Ländern wie Österreich, Tschechien und Deutschland ist Kratom legal, jedoch in Frankreich verboten. Auch in den Niederlanden ist Kratom legal und unreguliert. In Ländern wie Dänemark, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien und Schweden ist Kratom dagegen verboten oder unterliegt strengen Vorschriften. Daher ist es wichtig, sich vor dem Kauf oder der Mitnahme von Kratom in ein anderes Land über die jeweiligen Bestimmungen zu informieren.
Regulierung außerhalb Europas
Außerhalb Europas sind die Regelungen oft noch komplexer. In den USA ist Kratom auf Bundesebene legal, aber in einigen Bundesstaaten verboten. In Südostasien, der Heimat von Kratom, ist die Pflanze in vielen Ländern, wie Burma und Malaysia, trotz ihrer traditionellen Nutzung illegal oder streng reguliert. Mehr Informationen darüber, wie die rechtliche Lage von Kratom im Heimatland Thailand aussieht, findest du in unserem Blog-Post: ”Thai Kratom: Ende der Prohibition”.
Rechtliche Lage von Kratom in Österreich
In Österreich ist Kratom aktuell legal und unterliegt keinen speziellen gesetzlichen Beschränkungen. Es wird als unregulierte Substanz betrachtet, was bedeutet, dass der Verkauf, Kauf und Besitz von Kratom erlaubt ist. Allerdings sollte beachtet werden, dass es auch in Österreich nicht als Lebensmittel oder Arzneimittel verkauft werden darf. Es empfiehlt sich, vor dem Kauf oder der Einfuhr von Kratomprodukten die aktuell gültigen Bestimmungen zu überprüfen.
Rechtliche Lage von Kratom in den Niederlanden
In den Niederlanden ist Kratom legal und wird frei verkauft. Es unterliegt keinen besonderen regulatorischen Einschränkungen. Dennoch sollten Käufer beachten, dass Kratom nicht als Nahrungsergänzungsmittel oder Arzneimittel vermarktet werden darf.
Rechtliche Lage von Kratom in Griechenland
In Griechenland ist Kratom derzeit unreguliert und somit legal. Es wird nicht als kontrollierte Substanz eingestuft, was bedeutet, dass der Verkauf, Kauf und Besitz von Kratom erlaubt sind. Dennoch ist es ratsam, sich regelmäßig über mögliche Änderungen der Gesetzeslage zu informieren.
Rechtliche Lage von Kratom in Ungarn
Auch in Ungarn ist Kratom aktuell unreguliert und somit legal. Da Kratom nicht als kontrollierte Substanz gilt, sind Verkauf, Kauf und Besitz legal. Auch hier sollte man auf eventuelle zukünftige gesetzliche Änderungen achten.
Rechtliche Lage von Kratom in der Schweiz
In der Schweiz ist Kratom seit 2017 illegal. Es fällt unter das Betäubungsmittelgesetz und ist somit verboten. Dies bedeutet, dass der Verkauf, Besitz und Import von Kratomprodukten strafbar sind. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Weitere Informationen findest du im Betäubungsmittelgesetz.
Rechtliche Lage von Kratom in der Tschechischen Republik
In der Tschechischen Republik ist Kratom derzeit legal, obwohl es noch reguliert wird. Die Kratom-Szene erlebt momentan einen Aufschwung, da die Pflanze immer beliebter wird. Trotz der Legalität ist es wichtig, eventuelle Änderungen in der Gesetzgebung im Auge zu behalten und sich über die aktuell gültigen Bestimmungen zu informieren. Mehr dazu: hier.
Rechtliche Lage von Kratom in der Deutschland
In Deutschland ist Kratom legal, solange die Produkte korrekt gekennzeichnet sind und nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Kratom wird weder im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) noch im Arzneimittelgesetz (AMG) aufgeführt, weshalb es nicht unter diese Gesetze fällt. Es ist dennoch wichtig, sicherzustellen, dass alle rechtlichen Vorgaben bezüglich der Kennzeichnung eingehalten werden, um gesetzliche Probleme zu vermeiden.
Weitere Informationen findest du in den Gesetzen und hier.
Rechtliche Lage von Kratom in der Balkanregion
In der Balkanregion ist Kratom in den meisten Ländern weitgehend unreguliert und somit legal. In Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro und Nord-Mazedonien ist Kratom keine kontrollierte Substanz, was bedeutet, dass der Kauf und Besitz erlaubt sind. Eine Ausnahme bildet Serbien, wo Kratom seit 2022 als illegale Droge eingestuft ist. In diesen Ländern ist es ratsam, die aktuelle Gesetzeslage regelmäßig zu überprüfen, da sich Bestimmungen ändern können. Bitte beachte, dass dies keine rechtsverbindliche Beratung ist.
(Diese Ausführungen stellen keine verbindliche Rechtsberatung, sondern nur unsere Schlüsse aus den uns zur Verfügung stehenden Informationen dar)
Du willst mehr zum Thema “Kratom” erfahren? Dann schaue auch unsere anderen Blogartikel an! Wie zum Beispiel diesen lesenswerten Artikel zu den geschichtlichen Hintergründen von Kratom.
[1]https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Sachverstaendigenausschuss/Sitzungen/Tagesordnung_35.html
[2]https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Sachverstaendigenausschuss/Sitzungen/Ergebnisse_35.html
[3]https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Sachverstaendigenausschuss/Sitzungen/Tagesordnung_41.html
[4]https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Sachverstaendigenausschuss/Sitzungen/Tagesordnung_51.html
[5]https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Sachverstaendigenausschuss/Sitzungen/Ergebnisse_51.html
[6]https://openjur.de/u/866755.html
[7]https://de.wikipedia.org/wiki/Kratombaum
EddiRomanowski
22. Oktober 2021 at 14:28Vielen Dank für die gut recherchierten Informationen zu dem Thema. Mich würde interessieren was nun die Anhörung der WHO für Folgen haben könnte und ob dies uns auch unmittelbar in Deutschland zum Verbot führen könnte? Wäre schön dazu noch ein kleines Update zu bekommen und welcher Ausgang für realistische gehalten wird. Macht weiter mit den News und liebe Grüße!
Arbos
22. Oktober 2021 at 16:45Immer wieder gerne, vielen Dank für dein Feedback!
Ein Artikel zu dem Thema ist in Arbeit und wird demnächst rauskommen.
(und dann natürlich überarbeitet sobald weitere Informationen verfügbar sind)
Liebe Grüße,
Claudius
arbos-germany.de
Marko
27. Januar 2022 at 09:59Vielen Dank für den tollen Artikel! Wie sieht es eigentlich mit dem Import von Kratom nach Deutschland aus? Gibt es diesbezüglich Schwierigkeiten? Man findet unterschiedliche Auskünfte darüber.
Claudius
27. Januar 2022 at 11:00Hallo Marko,
der Import nach Deutschland ist unserer Meinung nach ziemlich problematisch.
Man kann Glück haben und das Kratom kommt ohne Probleme durch den Zoll oder man kann Pech haben und man hat erstmal ein Verfahren am Hals.
Eine Verurteilung ist in unseren Augen zwar sehr unwahrscheinlich, ein Verfahren bedeutet allerdings trotzdem sehr viel Stress und Kosten. Aus diesen Gründen importieren auch wir nicht selbst direkt aus Indonesien sondern beziehen indirekt über europäische Großhändler. (So lässt sich außerdem auch besser eine sehr gute und konstante Qualität gewährleisten)
Liebe Grüße,
Claudius
arbos-germany.de
Wibowo_Borneo
5. Dezember 2023 at 03:55Good News