Bundestag Kratom Beratung

Aktuelle Rechtslage Stand 2023

Die Rechtslage bezüglich Kratom in Deutschland ist zurzeit etwas ungewiss. In diesem Artikel haben wir alle verfügbaren Informationen von offiziellen Stellen zusammengetragen, um dir eine klare Übersicht über die aktuelle Rechtslage in Bezug auf Kratom in Deutschland zu geben. Dank unserer Mitgliedschaft in Organisationen wie dem Europäischen Kratom Händlerbund, der American Kratom Association und unserer Teilhabe an führenden Foren wie Kratom.ink haben wir einen umfassenden Einblick in die Branche. Wir werden diese Erfahrungen nutzen, um in unserem Fazit unsere Prognose für die zukünftige Entwicklung der Rechtslage in Deutschland zu geben. Wir möchten Ihnen damit eine Hilfe sein, sich in dieser unsicheren Lage zurechtzufinden.

Legal

Bundesinstitut für Arzneimittel: Untersuchungen zu Kratom



Lange Zeit stand Kratom nicht im Fokus des deutschen Staates, da es durch seine geringe Bekanntheit und dem als „gering“ eingeschätzten Schadenspotenzial schlichtweg als nicht relevant genug eingestuft wurde. Dies änderte sich erstmals im Jahr 2010 in Bezug auf Kratom. Im Zuge der steigenden Popularität stand Kratom erstmals auf der Tagesordnung der 35. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Betäubungsmittel des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Dieser Ausschuss sollte sich über die Unterstellung der Pflanze „Mitragyna Speciosa“ und ihrer Leitalkaloide in die Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes beraten.[1]

Danach wurde sich zunächst nicht weiter mit dem Thema Kratom auseinandergesetzt. Erst im Dezember 2013 stand Kratom erneut auf der Tagesordnung der 41. Sitzung desselben Sachverständigenausschusses. Dieses Mal wurde aber nur unter dem Punkt „Erfahrungsaustausch zu weiteren Stoffen“ über eine Neueinstufung gesprochen. Jedoch gab es nach wie vor keine Erkenntnisse, die dem Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte vorlagen, die dazu Anlass gäben, Kratom und dessen Wirkstoffe in die Anlagen des BtMG aufzunehmen.[2][3]

Zuletzt wurde über den aktuellen Sachstand zur Wirkung und Verbreitung von Kratom bei der 51. Sitzung des oben bereits mehrfach erwähnten Sachverständigenausschusses unter Tagesordnungspunkt 7 am 06.05.2019 beraten, [4] allerdings ist hier wiederum mangels Informationen auf der Seite des BfArM erneut von keiner Beschlussfassung auszugehen. (es ist fraglich, ob es überhaupt zu einer Beratung kam, da es in der Zusammenfassung der Sitzung nicht erwähnt wird)[5]

Das Resümee nach drei Sitzungen: Bisher keine Einstufung als Arzneimittel oder Betäubungsmittel.

Wie handeln die Gerichte in Bezug auf Kratom?


Gerichtssaal

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 11.09.2015, dass sich mit einer vorangegangenen Verurteilung eines Kratom-Shop Betreibers auseinandersetzte, wurde gesprochen, dass die Shop-Betreiber weder wegen einer Auslegung des Arzneimittelgesetzes (AMG) noch wegen einer Strafbarkeit nach dem Lebens- und Futtermittelgesetz (LFGB) zu verurteilen sind.
Begründet hat das OLG Köln dies mit einem „Mangel an belastbare wissenschaftlicher Erkenntnisse über die gesundheitsfördernde Wirkung“, wodurch Kratom nach § 2 Abs.1 AMG derzeit nicht als Arzneimittel klassifiziert wird. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass Kratom in Ländern mit unterentwickelter medizinischer Versorgung gegen bestimmte Erkrankungen tatsächlich eingesetzt wird.

Auch die Auslegung von Kratom als Lebensmittel wurde als abwegig erklärt, wodurch keine Strafbarkeit durch das LFGB in Betracht kommt.
Eine Strafbarkeit wegen des in Verkehr Bringens gesundheitsschädlicher kosmetischer Stoffe scheidet nach dem OLG Köln aus, da Kratom bei Verwendung als bspw. Badezusatz keine gesundheitsschädigende Wirkung entfaltet, detaillierter können sie die Ausführungen dieses Absatzes im unten verlinkten Urteil nachlesen.
[6]

Critical Review 2021 – World Health Organisation


Ende 2021 kam es zu einer, von der amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) erbotenen Anhörung, über die mögliche Neueinstufung und Gefahrenbeurteilung der WHO in Bezug auf Kratom (bzw. Mitragynin, 7-Hydroxymitragynin).
In Zuge dessen wurde durch das unabhängige Expertenkomitee, welches aus Wissenschaftlern themenrelevanter Bereichen besteht, geprüft, ob die aktuelle Studienlage und statistischen Erhebungen Anlass für ein sogenanntes „Critical Review“ oder sogar direkte Empfehlung des Verbotes an die Mitgliedstaaten sinnhaft scheint.
Zudem war es 14 Vertretern erlaubt, im Rahmen einer öffentlichen Anhörung ihren Standpunkt dem Komitee zu präsentieren. Unter diesen Vertretern war unter anderem der Vorstand der American Kratom Association (AKA), welcher wohl der wichtigste Gegenspieler im Kampf gegen die „Kriminalisierungspropaganda“ der FDA dar. Die AKA lieferten Hunderttausende von Erfahrungsberichten und Unterschriften von Menschen, deren Leben sich durch Kratom verbessert hatte.

Auch der deutsche Toxikologe Dr. Fabian Steinmetz, welcher für das NGO ENCOD (European Coalition for Effective Drug Policies) sprach, positionierte sich klar gegen die Neueinstufung (Link zum Video: hier).

Die WHO schrieb in ihrem veröffentlichen „Preview Report“, dass die stark verbreitete vorherrschende Meinung in der wissenschaftlichen „Community“ von einem, Verbot abrät! Den ganzen Bericht findet ihr hier: WHO Kratom Preview.

Fazit


Insgesamt lässt sich sagen, dass die bisherigen Äußerungen seitens der unterschiedlichen Stellen des Staates darauf schließen lassen, dass Kratom derzeit legal ist und weder unter das BtMG fällt noch über eine Auslegung des Arzneimittelbegriffes unter das AMG.

Wie lautet unsere Prognose? 

Die Kratom-Community hat die Entscheidung der WHO im vergangenen Jahr durchweg positiv bewertet! Wäre das Komitee zu einem andern Schluss gekommen, hätte dies zu einer direkten Handlungsempfehlung gegen Kratom an die Mitgliedsstaaten geführt. Nun scheint zumindest deutlich zu sein, dass aus wissenschaftlicher und Experten-Sicht kein Handlungsbedarf besteht. Dies wird wahrscheinlich einige Staaten nicht davon abhalten, weiterhin ihre konservative und irrationale Substanzpolitik zu betreiben und Kratom zu verbieten. Jedoch gibt diese Entscheidung Zeit, um weitere Daten und Erkenntnisse zu sammeln, die bezeugen können, was Kratom für eine wunderbare Pflanze ist.   

Ein weiterer wichtiger Faktor, der Auswirkungen auf die Rechtslage von Kratom in Deutschland und Europa haben kann, ist der weitere Verlauf des Interessenkonflikts zwischen der amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) und der American Kratom Association (AKA). Die FDA hat in der Vergangenheit versucht, Kratom auf die Liste der verbotenen Substanzen zu setzen und damit den Handel und Gebrauch von Kratom in den USA zu unterbinden. Die AKA hat jedoch erfolgreich dagegen angekämpft und ein nationales Verbot abgewendet. Derzeit befinden sich die FDA und die AKA in einem Wettstreit um die Unterstützung der einzelnen Kongresse in vielen US-Bundesstaaten. Der Ausgang dieses Konflikts kann Auswirkungen auf die Rechtslage von Kratom in Deutschland und Europa haben. Wenn Sie die Arbeit der American Kratom Association unterstützen möchten, die sich nicht nur auf die USA beschränkt, können Sie dies hier tun: Donate.


Unter Berücksichtigung dieser Faktoren wagen wir die Prognose, dass ein Verbot in Deutschland in naher Zukunft als eher unwahrscheinlich einzustufen ist.

Abschließend können wir nur sagen, dass wir gespannt bleiben, wie sich die Rechtslage in Deutschland in den kommenden Jahren entwickeln wird und halten euch in unserem Kratom Blog auf dem Laufenden.


Du hast Interesse an Kratom? Dann empfehlen wir dir für den Einstieg eines unsere Bundle Packs zu bestellen oder eine 10g Probe von einer unserer klassischen Sorten Red Thai oder Super Green Melawi:


(Diese Ausführungen stellen keine verbindliche Rechtsberatung, sondern nur unsere Schlüsse aus den uns zur Verfügung stehenden Informationen dar)


Sie wollen mehr zum Thema „Kratom“ erfahren? Dann schauen Sie auch unsere anderen Blogartikel an! Wie zum Beispiel diesen lesenswerten Artikel zu den geschichtlichen Hintergründen von Kratom.


[1]https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Sachverstaendigenausschuss/Sitzungen/Tagesordnung_35.html

[2]https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Sachverstaendigenausschuss/Sitzungen/Ergebnisse_35.html

[3]https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Sachverstaendigenausschuss/Sitzungen/Tagesordnung_41.html

[4]https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Sachverstaendigenausschuss/Sitzungen/Tagesordnung_51.html

[5]https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Sachverstaendigenausschuss/Sitzungen/Ergebnisse_51.html

[6]https://openjur.de/u/866755.html

[7]https://de.wikipedia.org/wiki/Kratombaum

4 Comments

  1. EddiRomanowski
    22. Oktober 2021 at 14:28

    Vielen Dank für die gut recherchierten Informationen zu dem Thema. Mich würde interessieren was nun die Anhörung der WHO für Folgen haben könnte und ob dies uns auch unmittelbar in Deutschland zum Verbot führen könnte? Wäre schön dazu noch ein kleines Update zu bekommen und welcher Ausgang für realistische gehalten wird. Macht weiter mit den News und liebe Grüße!

    • Arbos
      22. Oktober 2021 at 16:45

      Immer wieder gerne, vielen Dank für dein Feedback!
      Ein Artikel zu dem Thema ist in Arbeit und wird demnächst rauskommen.
      (und dann natürlich überarbeitet sobald weitere Informationen verfügbar sind)
      Liebe Grüße,
      Claudius
      arbos-germany.de

  2. Marko
    27. Januar 2022 at 09:59

    Vielen Dank für den tollen Artikel! Wie sieht es eigentlich mit dem Import von Kratom nach Deutschland aus? Gibt es diesbezüglich Schwierigkeiten? Man findet unterschiedliche Auskünfte darüber.

    • Claudius
      27. Januar 2022 at 11:00

      Hallo Marko,
      der Import nach Deutschland ist unserer Meinung nach ziemlich problematisch.
      Man kann Glück haben und das Kratom kommt ohne Probleme durch den Zoll oder man kann Pech haben und man hat erstmal ein Verfahren am Hals.
      Eine Verurteilung ist in unseren Augen zwar sehr unwahrscheinlich, ein Verfahren bedeutet allerdings trotzdem sehr viel Stress und Kosten. Aus diesen Gründen importieren auch wir nicht selbst direkt aus Indonesien sondern beziehen indirekt über europäische Großhändler. (So lässt sich außerdem auch besser eine sehr gute und konstante Qualität gewährleisten)
      Liebe Grüße,
      Claudius
      arbos-germany.de

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